Wichtige Lieferantenhinweise
Auftragsbestätigungen:
Wir erwarten zu jeder Bestellung Ihre Auftragsbestätigung. Bitte innerhalb von 1-2 Tagen nach Bestellungseingang ausschließlich per E-Mail übermitteln an purchase@hukag.com
Bitte unbedingt im E-Mail-Betreff und im Dateinamen angeben:
H&K Bestellnummer _Ihre AB Nummer Beispiel: 53120_123456789
Rechnungen:
- immer in 1-facher Ausfertigung
- bitte genaues Ursprungsland + Statistische Waren-Nummer zu jedem Artikel angeben
Wenn mit Hartmann & König eine entsprechende Vereinbarung getroffen ist, können die Rechnungen per E-Mail übermittelt werden an folgende Adresse: purchase@hukag.com
Bitte unbedingt im E-Mail-Betreff und im Dateinamen angeben:
H&K Bestellnummer _Ihre RE- Nummer Beispiel: 53120_123456789
Warenannahme-Zeiten:
Mo - Do | 7:30 bis 9:00 | und | 09:15 bis 11:45 | und | 12:30 bis 15:30 |
Freitag | 7:30 bis 9:00 | und | 09:30 bis 12:00 |
Betriebsschließungstage (keine Warenannahme möglich)
Freitag | 10.05.2024 |
Freitag | 31.05.2024 |
Montag | 04.10.2024 |
Letzter Warenannahme-Tag in 2024 ist der 20.12.2024 bis 12:00 Uhr.
Liefertermine:
Bei dem in unserer Bestellung vorgegebenen Lieferdatum handelt es sich um den verbindlichen Anlieferungstermin in unserem Haus bzw. der Versandanschrift.
Bei Lieferung vor dem verbindlichen Liefertermin behalten wir uns vor, Ihre Rechnung erst vom Lieferdatum an, unter Anrechnung der mit Ihnen vereinbarten Zahlungsbedingungen, zur Zahlung zu avisieren.
Skontonachforderungen können dann nicht berücksichtigt und akzeptiert werden. Bei Lieferung nach dem verbindlichen vereinbarten Liefertermin behalten wir uns vor, alle uns nach BGB und HGB zustehenden Rechte geltend zu machen.
Lieferantenerklärung:
Für die von uns bei Ihnen bezogenen Waren benötigen wir eine LANGZEIT-LIEFERANTENERKLÄRUNG nach der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447.
Sollten bestimmte Artikel nicht präferenzfähig sein, so müssen diese ausdrücklich genannt werden. Sollten Sie für Ihre Ware keine Langzeit-Lieferantenerklärung ausstellen können, so bitten wir um den entsprechenden Hinweis (z. B. Einzellieferanten-Erklärung, Lieferantenerklärung auf Ihrer Rechnung etc.)
Unabhängig davon, ob die Ware präferenzberechtigt ist oder ob es sich um Waren nicht präferenziellen Ursprungs handelt, IST ES IN JEDEM FALLE ERFORDERLICH, DAS TATSÄCHLICHE URSPRUNGSLAND IHRER JEWEILS GELIEFERTEN WARE + DIE STATISTISCHE WARENNUMMER ANZUGEBEN.